Schulwesen in der Verfassung
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik ist die Schule eine der Aufgaben des Staates: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (GG – Art. 7 Abs. 1) Im ersten Blick scheint das Prinzip logisch zu sein. Dennoch lässt sich hier hinterfragen, was ist mit dem „Staat“ gemeint? Wozu ist das Schulwesen eine Ländersache geworden? Wieweit ist diese Aufsicht dem Staat verpflichtend? Welche Aufgaben haben die jeweiligen Kultusministerien? Was machen wir mit Synergie dieser Ministerien? Wenn das gesamte Schulwesen alle Kinder in der Bundesrepublik betrifft, warum jedes Bundesland für sich und getrennt von anderen agiert?
Solch ein Grundsatz lanciert mehrfach Fragen, nicht oder kaum beantwortete. Wenn der Staat als ein Ganzes gemeint ist, dann haben die Kultusministerien die Aufgabe einer Verwaltung in den jeweiligen Bundesländern, was in der Tat überwiegend der Fall ist aber mit ministerieller Verfügung, die schulischen Aktivitäten werden von den Kultusministerium der Länder koordiniert. Die Kultusministerien operieren zwischen Schulträgern, privater oder staatlicher Art. In der Bundesrepublik findet man weitere Unterteilungen, die eigentlich weder mit Demokratie noch mit Föderalismus zu tun hat. Die heutigen Verwaltungsapparaten, sogenannte Kultusministerien, fungieren nach dem Wunsch und der politischen Absicht der regierenden Parteien in jeweiligen Ländern. Damit ist das Prinzip der Neutralität nicht berücksichtigt. Es wäre für unsere Zeit naiv, wenn man versucht, das Schulwesen von parteipolitischen Interessen zu trennen. Nach Wirkung und Folgen sieht dieser Art Verwaltung eher die Form der feudalistischen Stadtstaaten aus. Dieses Schulwesen widerspricht dem Geist des Satzes „der Aufsicht“. Wenn wahrlich das Schulwesen unter der staatlichen Aufsicht steht, dann trägt unmittelbar die Bundesregierung die Verantwortung für die Schieflage des Schulwesens.
Nun drehen wir den Spieß um. Die Ministerien würden wir zu Verwaltungsapparaten verwandeln und statt Minister hätten wir Verwaltungsdirektoren. In allen Schulen der Republik müssten in derselben Form, Deutsch, Mathe, Biologie, Physik, Chemie, Sport, Fremdsprachen, Kunst gelehrt und gelernt werden. Die Verteidiger der Freiheit und Demokratie werden sofort protestieren, diese Zentralisierung würde uns, unsere Freiheit und Demokratie gefährden. Hier lässt sich fragen, ob und wieweit besser gebildete Schüler und Studenten eine Gefahr für die Freiheit und Demokratie sind und wie wir tatsächlich die Freiheit und Demokratie durch qualitativ schlechtere Schulen schützen können? In vielen Ländern ist das Schulwesen zentral gesteuert, die dortigen Menschen leben auch demokratisch und in Freiheit und Frieden miteinander. Die Folge eines zentralen Schulwesens ist nicht die Gefährdung der Demokratie oder Freiheit.
In Folge dessen hätten die Ministerpräsidenten und ihre Unterstützer ein Feld ihrer Machtausübungen abgeben müssen. Die Bundesregierung müsste sich im Schulwesen radikal und demokratisch umorganisieren. Das politische Spiel, nicht Bund, nicht Land, keine Ahnung wem, wäre ein Stück näher zu seinem Ende gekommen. Nicht zuletzt ist die Zentralisierung des Schulwesens finanziell großes Sparprogramm.
