Religionsunetrricht in staatlichen Schulen? (6)

12.05.2010 16:54 von Theos

Religionsfreiheit

Eine Errungenschaft in der Moderne unter demokratischen Verhältnissen in einem Rechtsstaat mit der republikanischen Staatsform ist die Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit als Glaubensfreiheit ist die Grundlage der Menschenrechte und äußerst elementar. Die Glaubensfreiheit reduziert sich keineswegs auf eine bestimmte Religion, im Gegenteil lässt sich als die Freiheit für die Weltanschauung anerkennen.

Inzwischen ist die Religionsfreiheit nicht nur ein Bestandteil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sondern auch der Europäischen Menschenrechtskonventionen. nach Artikel 18 der Universal Declaration of Human Rights:

„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

In den Diskussionen über Glaubensfreiheit wird oft das Thema verzerrt dargestellt, also wird z. B. versucht, mit dem Zustand der islamischen Welt die Missstände in Europa zu rechtfertigen. Diese Argumente sind gefährlich und führen zu keinem sozialen Frieden, denn die Glaubensfreiheit ist kein Produkt einer Religion und ist nicht durch die vermeintlich christlich-kirchliche Toleranz entstanden. Sie ist vielmehr eine der größten Errungenschaften der globalen Zivilisation. Wenn in einem islamischen Land die Anders-Glauben-und-Denken verfolgt und bestraft wird, ist doch keine Legitimation dafür, dass in einem demokratisch freiheitlich rechtsstaatlichen Land einen Verstoß gegen diese Menschenrechte zugelassen oder geduldet wird. Außerdem führen solche Argumente dahin, dass man, Paradebeispiel Immigranten, als die Bürger einer hier zum Beispiel islamischen Gesellschaft für die staatlichen Verbrechen in einem anderen Staat verantwortlich macht und nicht zuletzt schließt man die „Anderen“ aus dem Gemeinschaftsleben aus. Dass in Deutschland einige Parteien in ihrem Namen Christentum mittragen, ist jedoch automatisch keine Akzeptanz für die Einrichtung eines christlichen Staates gegeben, genauso wenig für die neue Definition der Religions- Glaubensfreiheit.

Zugespitzt wird die Kopftuchdebatte energisch von allen Seiten geführt. Missverständnisse, Demagogie, … etc. treffen sich in dieser Debatte voller Wucht. Mit minimal gesundem Menschenverstand lässt sich so eine heiße Diskussion viel produktiver führen, wenn wir uns über das Prinzip einig sind, als die Demagogen aus verschiedenen Lagern bis jetzt veranstaltet haben.

Was das Glauben an sich anbelangt, ist zunächst eine persönliche Meinung, die sich in eigener Gemeinde als kollektiv angenommene Wahrheit darstellt wird. Geschichtlich betrachtet ist der Mythos Galileis bestes Beispiel für die Konfrontation zwischen Glauben und Wissen. Wenn wir einen Augenblick dem Thema „Glauben und Wissen“ unsere Aufmerksamkeit widmen, stellen wir recht schnell fest, dass seit Renaissance große Spannung zwischen dem Glauben und dem Wissen gibt. Arthur Schopenhauer bringt auf den Punkt, da er die Philosophie als Wissenschaft begründet, nennt „was sich wissen lässt“. Glauben und Wissen sind „von Grund aus verschiedene Dinge“ und „dafür ist er Glaube, dass er enthält was man nicht wissen kann.“ (Arthur Schopenhauer, Sämtliche Werke, Bd. 5, S. 153) Rechtsstaatlich darf der Staat sich in der Glaubenssache seiner Bürger nicht einmischen. Die Bundesrepublik leidet unter einem chronisch gewordenen Problem. Sie ist mehr oder weniger säkular aber nicht laizistisch. Die Politiker der rechten Lager propagieren für ein christlich-abendländliches Deutschland, diese Beschreibung hat weder eine rechtliche Grundlage noch entspricht der Realität.

Hier liegen die Wurzeln des Dilemmas im Grundgesetz, denn die Weltanscheuung darf nicht zur Benachteiligung führen.

- § 3 Abs. 3 GG:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die Bürger genießen ihre Glaubensfreiheit und Ausübung ihrer Sakralen.

- § 4 Abs. 1 und 2 GG:

„(1)Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

(2)„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Plötzlich erhält der Staat von GG den Auftrag, sich um den Religionsunterricht als ordentliches Fach in staatlichen Schulen zu kümmern, obwohl der Staat sich nicht in die religiösen Angelegenheiten seiner Bürger einmischen darf.

- § 7 Abs. 1-3 GG:

„(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in  Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“

Das Grundgesetzt der Bundesrepublik lehnt sich auf seine demokratisch-rechtsstaatlichen Vorgängerin, auf die Weimarer Reichsverfassung (WRV).

- § 140 GG:

„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

Die Religion ist ganz private Sache und dafür ist kein Bürger einem Dritten oder dem Staat gegenüber eine Rechenschaft schuldig und noch mehr, die Sakralen sind nur freiwillig ohne jeglichen Zwang.

- § 136 der Verfassung der Weimarer Republik (WRV):

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Der progressivste Grundsatz befindet sich in dieser Verfassung, dass es keine Staatskirche gibt. Dieser Grundsatz verstärkt das Dilemma, und juristisch führt zu einer Sackgasse, denn nicht nur der Religionsunterricht ein Dilemma im Staat wird, sondern die kirchlichen Steuer auch, denn die Religionsgesellschaft sollte selbständig sich verwalten, auf der anderen Seite vermittelt der Staat die Steuergelder als Kirchensteuer an die Kirchen weiter. Die juristische Erklärung dafür ist tief in dem Charakter der Stadtstaaten verwurzelt.

- § 137 der WRV:
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

§ 138 der WRV:
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Eine spannende Geschichte der Entstehung der Bundesrepublik ist gerade die Bremer Klausel. Schon hatten einige Abgeordnete beim GG-Entwurf großes Bedenken, was den Religionsunterricht anbelangt, daraus ist der Artikel 141 im GG verfasst worden. Diese Klausel ist wiederum nicht die Lösung, die unserem Zeitgeist im 20. Jahrhundert entspricht.

§ 141 GG: (Bremer Klausel)

„Artikel 7 Abs.3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.“

Dass die Menschen, als Individuen oder Staatsbürger, ihrem Glauben nachgehen oder von ihren Glaubensgemeinden über die Lehre ihrer Religion unterrichtet werden, sind all dies in Grundrechten und Menschenrechten verankert und ein moderner Staat, der Anspruch auf Republik, Demokratie und Freiheit hat, muss diese gewährleisten. Die Frage nach dem Religionsunterricht als die staatliche Aufgabe ist nun damit nicht beantwortet.

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Religionsunetrricht in staatlichen Schulen? (5)

12.05.2010 16:42 von Theos

Was ist die Bundesrepublik Deutschland?

Nach der Anatomie dieser Begriffe soll hier untersucht werden, was die Bundesrepublik sei? Zweifelsohne ist die Bundesrepublik ein säkularer Staat, dieser Staat entstand aus republikanischen Ideen und dem föderalistischen Gedankengut.

Im Schulwesen ist aber Deutschland kein laizistischer Staat und vor der Säkularisierung macht Halt. Nun ist es berechtigt zu fragen, warum der Nachbarstaat Frankreich so radikalen Laizismus ausübt und Deutschland Meilenweise davon entfernt ist, gleichwohl auch nicht pluralistisch wie Skandinavien?

Der erste Unterschied liegt darin, dass Frankreich durch die Revolution 1789 formiert ist. Bis heute hat die Revolution nachhaltig die tiefsten Einflüsse auf Land und Menschen hinterlassen. Die Reformation hat sicherlich den Katholizismus entscheidend in Abzug aus Macht bedrängt, aber dennoch hat das Wesen der Staatsreligion nicht gemildert. In Weimarer Republik war der Geist des Laizismus präsent aber nicht entscheidend, obwohl die Trennung von Staat und Kirche in der Verfassung verankert war.

Vom Nationalsozialismus wurden der Laizismus und dessen sozialen Bewegung, also Arbeiterbewegung, zerschlagen. Nach der Beseitigung des NS-Regimes war die Kirche die einzige Organisation, die noch funktionierte. Das ist nicht zu wundern, warum es in einem hoch modernen Staat Parteien gibt, die sich mit christlichem Suffix schminken. Nicht nur diese christlichen Parteien sondern auch die Sozialdemokratie ist nach 1945 die neue politische Heimat der Gläubigen und Kirchen geworden. Das Godesberger Programm ist eine Folge davon.

Die opferreiche Niederlage im Krieg besonders in Ostfronten, die Teilung Deutschlands und der Kalte Krieg sind andere Elemente, die historisch verhindert haben, aus Deutschland ein ernsthaft laizistisches Land wird, was weder mit republikanischen Ideen noch mit Föderalismus im Widerspruch steht.

Im Grundgesetz steht im Gegensatz zu der Verfassung der Weimarer Republik keine ausdrückliche Verneinung einer Staatskirche. In keinem anderen europäischen Land ist zwischen Säkularismus und Laizismus so eine große Kluft wie in Deutschland, die Verfassung der Weimarer Republik war in dieser Hinsicht viel fortgeschrittener als derer heutigen Bundesrepublik. Die Ironie der Staatszuschüsse an die Kirchen, sowohl katholischen als auch evangelischen, dehnt sich so weiter bis die Honorierung der Unterrichtsstunden an die Kirche für die Religion in den staatlichen Schulen. Nach § 7 – Abs 2 des GG ist der Religionsunterricht ein ordentliches Fach, wobei die Eltern das Recht haben, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden, in einigen Bundesländern sollen dann an Ethikunterricht teilnehmen. In einem späteren Passus werden uns mit dem Ethikunterricht beschäftigen. Die Ergänzung zu dieser Verschmelzung von Staat und Kirche kommen weitere Möglichkeiten der Kirchen in Medien, Rundfunk, …etc. Im Grundgesetz der Bundesrepublik wird auf die „Verantwortung vor Gott“ in der Präambel aufgewiesen, das ist allerdings bedingt durch die deutsche Geschichte und ist als Folge des Nationalsozialismus und seines Absolutheitsanspruches zu verstehen.

Mit diesem Hintergrund ist das zu erwarten, dass es in Deutschland zu den heftigen Glaubenskonfrontationen kommen werden kann, denn die Verhältnisse zwischen Kirchenmitgliedern, Bevölkerung und dem Einfluss der Kirchen in den verschiedenen Lebensbereichen stimmen nicht mehr.

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Religionsunetrricht in staatlichen Schulen? (4)

12.05.2010 16:35 von Theos

Moderne

Wahrlich ist eine Diskussion über die Moderne recht kompliziert. Würden wir wie der deutsche Philosoph Jürgen Habermas denken, dann ist die Moderne ein „unvollendetes Projekt“. Die Moderne steht der Tradition gegenüber und ursprünglich gegen die Antike und im politischen Sinne Ancien (Französisch: Vergangen). Die Moderne stammt aus dem Latein modernus (übersetzt: neu) mit Adverb modo (übersetzt. Eben jetzt). Später wurde im Zuge der Französischen Revolution als Gegensatz zu dem alten Regime verwendet. Die Moderne hat auch philologische Verwandtschaft mit Mode, Modernismus, Modernität  und sinnesverwandt mit dem Forschritt. In der Literaturwissenschaft und Kunstgeschichte versteht man als eine ästhetische Epoche.

Über den Beginn der Moderne gibt es zahlreiche Publikationen und Streitigkeiten, besonders aus dem historischen Blickwinkel. Ohne sich in Details zu verlieren, können wir festhalten, dass im 15. Jahrhundert der westlichen Zeitrechnung die Erneuerung oder Renaissance begonnen hat. Die Renaissance kurz dargestellt, ist Wiedergeburt der Gedankengut der Antike, also die Befreiung aus der christlich-kirchlichen Dogmen. Der Protestantismus hat das religiöse Gesicht des Glaubens geändert und das religiöse Machtmonopol vom Vatikan verneint. Die Industrialisierung hat Mitte des 18. Jahrhunderts mit gravierenden ökonomischen Folgen begonnen. Am Ende des 18. Jahrhunderts war die Französische Revolution. Neue Bedeutung hat das Individuum dem Menschen verliehen, nun ist der Mensch als soziales Lebewesen ein Individuum. In der Moderne handelt der Mensch emanzipatorisch, diese Emanzipation ist gleichwohl die Befreiung wie auch Verhängnis, denken wir an die Beherrschung der Natur, wo der Mensch sich vom natürlichen Zwang befreit, verfesselt sich selbst gleich in Fortschritt. Nicht nur sind die Menschen Individuen geworden, sondern die territorialen Staaten sind Nationalstaaten geworden, die ehemaligen Einwohner in einem Territorium sind die Bürger des Staates und dieser Staat definiert sich wiederum auch über seine Bürger. Hier gibt es natürlich große Unterschiede zwischen Nationalstaaten, eine setzt aus Vorfahren und Volkszugehörigkeit, anderer auf die Bürger, die arbeiten.

Die Moderne wird von zwei Seiten angegriffen: Traditionalistisch und Postmodern. Hier möchten wir nicht uns in diese Debatte weiter vertiefen, denn unser Beitrag möchte zu dem Kern also Schulwesen kommen. Traditionalisten, wenn nicht ideologisch agieren, dann mindestens übersehen, dass die Traditionen auch durch andere Traditionen im Laufe der Menschheitsgeschichte ersetzt worden sind. Die menschliche Entwicklung setzt den Wandel in Traditionen voraus.

Auf der anderen Seite geht die Postmoderne von einer Epoche aus, die noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt keine Anzeichen oder der Übergang zu anderen Epochen vor. Dass die Anhänger der Postmoderne eher mit der Literatur oder Kunst den beginn einer neunen Phase begründen wollen, rechtfertigt nicht diese Behauptung auch im sozialen und politischen Bereich. Man darf nicht vergessen, dass die Modernität keinen Anspruch auf die ewige Standhaltung hat, denn modern ist vergänglich. Alles was modern ist, soll nicht gut heißen, zwei große Kriege in Europa waren auch Komponenten der Moderne.

Demokratie(n)

Ein Rechtsstaat muss demokratisch sein, ohne Demokratie kann kein Rechtsstaat existieren, aber was ist die Demokratie? Welche Formen gibt es? Leben wir in einer Demokratie oder nur teilweise demokratisch? Diese Fragen scheinen sehr einfach bis zum vulgär, aber in der Tat sind solche Fragen tiefgreifend verankert in den gesellschaftlichen Formationen zu beantworten.

Demokratie besteht aus zwei griechischen Wörtern: δῆμος [dēmos] „Volk“ und κρατία [kratía], „Herrschaft“, wie etwa Volksherrschaft, in der Antike waren nur die männlichen Bürger in der griechischen Polis das Volk. Die Demokratie hat nun verschiedene Akzente angenommen, daher sprechen wir von Demokratien. In Deutschland ist die Demokratie eine Säule des Staates und der Verfassung überhaupt.

Nicht nur die Mehrheit ist die erste Eigenschaft einer möglichen Demokratie, sondern die Wahl der Staatsbürger als der Äußerungsweg dieser Bürger muss allgemein, gleich, frei und geheim sein. Die Demokratie setzt natürlich die Grundrechte, wie Meinungsfreiheit voraus. Und ein Staat ist dann demokratisch, wenn er souverän auf seinem Territorium ein Volk hat, und das Volk besteht aus Bürgern des Staates und sie haben das Recht, um die Akteure der Exekutive und Legislative zu wählen. Man könnte zum Schluss sagen, ein demokratischer Staat lässt seine Regierung ohne Nasenblutung stürzen. Die Demokratie resultiert sich aus der Annahme des Naturrechtes und den Menschenrechten. Nach der Auffassung Aristoteles ist die Demokratie diejenige Staatsform, die alle Herrscher sind, und diese Alle sind die Armen. Für Aristoteles ist die Freiheit die Grundlage der Demokratie. Mit dem Staatswesen und der Demokratie hatte sich Platon der Lehrer Aristoteles auch beschäftigt. In der Moderne wurde der Begriff Demokratie besonders von Jean-Jacques Rousseau in seinem Du contract Social vertragstheoretische Aspekten der Demokratie hervorgerufen. Bei Rousseau sind die Herrscher gleich auch die beherrschten und aus dem Gemeinwillen ergibt sich Volkssouveränität. John Locke und Charles Montesquieu betrachten den demokratischen Staat durch seine Gewaltenteilung. Die Gründung von House of Commons im 13. Jahrhundert ist die Epochemacher in der Demokratisierung, denn das Parlament wird zu einem Merkmal der Demokratie. Das erste Parlament entstand in seiner modernen Form unter dem König von Engeland Wilhelm, Bill of Rights wurde 1789 verfasst und damit Immunität, finanzielle Unabhängigkeit und das recht auf Mitgliederversammlungen ohne königliche Zustimmung für das Parlament wurden eingeräumt. Hier darf nicht außer acht gelassen werden, dass die demokratisierten Länder Europas von Eliten regiert werden, die bereits im Mittelalter dem Adeln oder Klerus oder später Grossbürgertum angehören. Diese Herkunft ist die Herausforderung unsrer Epoche gegenüber der Demokratie, denn die Demokratie hat eine Überlebenschance, solange sie finanzierbar ist. Die Weimarer Republik war die erste demokratische Staatsform auf dem Deutschen Territorium. Das Phänomen der Weimarer Republik ist schon historisch sehr wichtig, denn sie beweist, wie eine Republik sich von der Demokratie verabschiedet und weiter in der republikanischen Form ein beispielloses totalitäres Regime wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur eine Demokratie nach dem NS-Regime, sondern eine föderale Republik. Alle diese Eigenschaften dieser Republik formen andere Lebensbereiche, vor allem das Schulwesen.

Der Lobbyismus ist der moderne Feind der parlamentarischen Demokratie. Er ist eine Gefahr gegen die Demokratie und ebenso eine gegen das Wesen des Parlaments. Der Rückkehrschluss ist, dass die Kinder und Jugendlichen keine Lobby haben, deswegen werden ihre Interessen nicht mit Macht und Nachdruck vertreten. Die Demokratie hat verschiedene Formen, die zum Teil das Wesen der Demokratie verändern, kaum ist ein anderes politisches System so facettenreich wie die demokratisches, aber gleich wie sie gestaltet worden sind, müssen alle selben Eigenschaften, Kriterien und Funktionen haben. Oft wird die Demokratie mit Republik oder auch mit Rechtsstaat verwechselt. Im Grunde genommen wird diese Verwechselung durch die gemeinsamen Funktionen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verursacht, denn Freiheit und Sicherheit der Bürger müssen erreicht und sorgfältig beaufsichtigt werden, durch Wahl und Gesetz, dennoch ist das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit das Fundament für diese Funktionen. Die Demokratie an sich bedeutet keine Garantie für den Schutz der Minderheiten vor der Mehrheit, auf der anderen Seite lebt die Demokratie von Meinungsunterschieden und Vielfältigkeit der Interessen. Nicht selten wird angenommen, was rechtmäßig ist, soll auch gerecht sein und viel mehr irritierend demokratisch soll, was keineswegs der Fall ist.

Die Kritiker der Demokratie beziehen sich hauptsächlich auf die Irrationalität der unwissenden Wähler, wirtschaftlich uneffiziente Funktionalität der Demokratie. Wieweit diese Kritik der zutreffende Fall ist, ist jedoch unterschiedlich. Hier lässt sich fragen, was man an der Stelle der Demokratie installieren könnte, die Antwort ist in unserer Geschichte plausibel, ohne Demokratie führt der Weg in die Barbarei und ebenso wie die nicht finanzierbare Demokratie.

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Religionsunetrricht in staatlichen Schulen? (3)

12.05.2010 16:22 von Theos

Rechtsstaat

Der Begriff Rechtsstaat ist im 19. Jahrhundert von damaligen Gesellschaftsverhältnissen geprägt worden. Robert von Mohl hat zum Gegenteil des aristokratischen Staats verwendet und später fand in einer Publikation von Otto Bähr der Rechtsstaat seine Verwendung. Der Rechtsstaat hält sich an seinen festgelegten Prinzipien und wehrt sich gegen Beliebigkeit der Machtinhaber. Der Rechtsstaat geht grundsätzlich von den objektiven Werten und derer Aufrechterhaltung. Die historische Entwicklung der U.S.amerikanischen Verfassung hat die Idee des Rechtsstaates in Europa stark beeinflusst.

Die Entwicklungsgeschichte des Rechtsstaates zeigt, dass alleine das positive Recht nicht ausreichend die Sicherheit des Rechtes vor Missbrauch garantieren kann, wie der Nationalsozialismus die Macht gerade in einem Rechtsstaat eroberte. Nach 1945 wurde die rechtsstaatliche Staatstheorie mit Menschenrechten ergänzt. (Formulierung Radbruchs)

Der moderne Rechtsstaat hat gewisse Eigenschaften, wie etwa Gewaltmonopol, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit in Exekutive und Judikative, Aufsicht und Beschränkung für den Gesetzgeber, Staatsverpflichtung für die Begründung seines Handelns, Überprüfung und Überwachung des Staates durch unabhängige Institutionen, Verhältnismäßigkeit, Verlässlichkeit in staatlichem Handeln. Ein Rechtsstaat steht zum Widerspruch eines Polizeistaates. Die Aufgabe des Staates liegt in Gewährleistung der  Sicherheit, Freiheit und des Eigentums seiner Bürger.  Der Rechtsstaat steht nicht automatisch zum Widerspruch des Sozialstaates. In der Bundesrepublik kommt der Begriff „Rechtsstaat“ in Art. 28 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG vor. Die Grundrechte, wie Freiheit und Gleichheit, sind die unersetzbaren Bestandteile des Rechtsstaats Deutschland. Darüber hinaus ist die Unabhängigkeit der Richter und der Gerichte ein Garant für die Aufrechterhaltung des modernen Rechtsstaats. Nach der historischen Betrachtung ist die Säkularisierung die Vorstufe des Rechtsstaates gewesen.

Republik

Die Republik wird salopp als das Gegenstück der Despotie verstanden. Der Begriff Republik ist Latein, res publica und bedeutet die Sache der Öffentlichkeit und wurde in der Antike in Rom als eine Staatsform verstanden, mit dem Ziel und Aufgabe: Gemeinwesen und Gemeinwohl. In der Französischen Revolution wurde république als revolutionäre Lösung gegen Monarchie eingesetzt. Heute bezeichnen sich viele Diktaturen Republik, was mit dem Geiste der Republik kaum zu tun hat. Im Kernpunkt hat eine Republik einen gewählten Staatspräsidenten, der nach seinem Amt wiederum einen vom Volk bestimmten Nachfolger hat. Die Republik ist eigentlich eine Herrschaftsform mit eigenständigen Eigenschaften. Mit anderen Worten ist nicht jede Republik demokratisch und wird auch nicht zwingend rechtsstaatlich regiert. Die historische Entwicklung des Begriffes Republik und was man unter Republik in unterschiedlichen Epochen verstanden hat und versteht, liegt außerhalb der Absicht dieses Aufsatzes.

Die Weimarer Republik, als die erste Republik Deutschlands, verstand die Republik als ihre verpflichtende Staatsform, schon in Artikel 1 Absatz 1 liegt die republikanische Form vor. Die republikanische Idee wurde in die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, allerdings mit einem Randcharakter in Artikel 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Hier ist es zu erkennen, dass die Republik im Grundgesetz nicht explizit als Staatsform erwähnt wird, dennoch ist der Name republikanisch und zwar föderativ, diese Form Republik lässt natürlich nicht zu, dass die Mitglieder aus dem Bund einfach austreten können. Republik und Demokratie sind zwei Begriffe, die oft miteinander verwechselt werden. Sie sind nicht gleich, auch nicht Gegensätze, eher ergänzend, Republik geht von der Wahl des Volkes aus, die Demokratie vom Willen des Volkes und der vom Volk an den Staat übertragenen Gewalt. Z. B. sind Großbritannien, Dänemark, Schweden, Norwegen eine Demokratie aber keine Republik, oder umgekehrt Volksrepublik China, Syrien, Iran, Kuba sind eine Republik aber keine Demokratie.

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Religionsunetrricht in staatlichen Schulen? (2)

12.05.2010 15:11 von Theos

Pluralismus

Die Länder; die in der Sache der Religion und ihres Schulwesens mehr oder weniger pluralistisch die Schule gestalten, haben i. d. R. eine Staatsreligion, etwa wie skandinavische Länder und England z. B. sind staatsreligiös protestantisch. In Niederlanden haben alle Religionen eigene Schulen, was sehr umstritten ist. In Niederlanden geht man aus dem Standpunkt der Toleranz aus, die Toleranz hat mittlerweile eigene Grenzen erricht, nach dem Mord an van Gogh.

Großbritannien ist pragmatistisch in der Religionsfrage im Schulwesen. Dort werden Morgengebete in der Schule gehalten mit der Erweiterung für andere Religionen. Der Staatsapparat ist inzwischen multikulturell geworden, denn die Unruhen Ende der 80er Jahren haben schon gelehrt, dass die Integration und Toleranz den sozialen Frieden mehr gewährleisten als Abschottung und Ausschließung.

In Österreich, bedingt durch die Geschichte der Habsburg’schen Monarchie, ist die Gesellschaft den Muslimen multikulturell und damit setzt auf den Pluralismus. Inzwischen suchen sich die Kopftuchträgerinnen aus Deutschland Ihr Exil in Österreich. Im österreichischen Schulwesen ist der Religionsunterricht ein Pflichtfach, bis jetzt haben alle Schüler, die einer anerkannten Religion zugehören, den Religionsunterricht in ihrer eigenen Glaubenrichtung bekommen. Seit 1997 können die Schüler, die keinen Religionsunterricht bekommen wollen / dürfen / können, müssen die Ethik als Ersatz nehmen. Die Kehrseite des Pluralismus ist die Diskriminierung und die fremdenfeindliche Politik, etwa die Kopftuchdebatte in allen diesen sogenannten pluralistischen Ländern.

Der Pluralismus ist theoretisch kein partikulares System und steht im Gegenzug zum Totalitarismus, vertritt eine Gesellschaftsform, in der alle Interessen und Individuen sich auf kleinstem gemeinsamem Nenner realisieren. Dieser kleinste gemeinsame Nenner ist auf Toleranz und Freiheit jedes Einzelnen basiert. In dem Kontext des Pluralismus sind die Begrifflichkeiten miteinbezogen: Freiheit, Menschenrechte, Rechtsstaat, Demokratie … etc.

In der Praxis aber wird der Pluralismus als eine Verneinung des Individuums verstanden, die westliche Philosophie in der Nachkriegszeit hat sich sehr oft mit dem Pluralismus beschäftigt, u. a. Hannah Arendt, Jürgen Habermas. Das größte Problem des Pluralismus erweist sich die Religion, mit ihrem Anspruch auf die absolute Wahrheit. Politisch gesehen ist der Pluralismus eine Herausforderung, die eine moderne Gesellschaft zu beantworten hat; in diesem Zusammenhang möchten wir untersuchen, ob wir eine pluralistische oder laizistische Schule benötigen, um unsere zeitgenössische Herausforderungen meister zu werden. Jedes Land hat seinen eigenen Werdeprozess, deswegen lässt sich nicht behaupten, dass der Pluralismus im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht in Deutschland eher zu positivern Gesellschaftsereignissen führen kann wie in Großbritannien mit anderen Grundvoraussetzungen und historischen Gegebenheiten.

Säkularisierung

Der Ursprung der Säkularisierung liegt im Staatskirchenrecht und im Verlaufe der Geschichte hat ihre Bedeutung einige Erweiterungen gewonnen. Aus denselben Wurzeln stammen Säkularismus und Säkularisation. Der Säkularismus ist die Weltanschauung, die die Trennung von Religion und Staat verlangt. Philologisch versteht man unter säkular weltlich oder profan. Ein Staat kann daher säkular aber gleich nicht laizistisch sein. Die Bedeutung der Säkularisierung hat ihre Wurzeln im Christentum und wurde allmählich im Sinne der „Entchristlichung“, „Desakralisierung“ und „Verweltlichung“ verstanden. Später ist die Säkularisierung ein rechtlich-politischer Begriff. Die Güter und der Besitz der Kirche wurden enteignet. Die Säkularisierung wurde zu einem politischen Rechtsakt. Der im Jahre 1648 abgeschlossenen Westfälischen Frieden wurde der Prozess der Verdrängung der Kirche aus den weltlichen Lebensbereichen angestoßen. Dieser Prozess hat sich fortgesetzt, bis Napoleon zwei Jahrhunderte später die Kirche enteignet hatte. Aus rechtlich-politischem Aspekt ist diese Enteignung die Säkularisierung. Über die Säkularisierung streitet man seit Jahrhundert, zwei Fronten interpretieren Ihre Version der Säkularisation, traditionalistisch wie fortschrittlich, reaktionär wie revolutionär, aber alle beiden Fronten sind in einem Punkt einig: Ablehnung der augustinschen Reichlehre mit seinem Dualismus und die Teilung der Welt in Ewigkeit und Welt, Diesseits und Jenseits. G. W. F. Hegel stellt sein Konzept von der Verweltlichung im negativen und positiven Begriff. Der Staat behauptet sich nun der Kirche gegenüber, göttlich zu sein. Diese Verschiebung der Göttlichkeit ist eine der historischen Grundvoraussetzungen der Reformation gewesen.

Im 20. Jahrhundert hat Max Weber den Begriff Säkularisierung bedeutend beeinflusst. Max Weber hat den Säkularisierungsprozess als den okzidentalen Rationalismus und Entzauberung der Welt ausgelegt. Seine Interpretation über Säkularisierung bezieht sich auf die Weber’schen These über die Ethik des calvinistischen Protestantismus als geistige Grundlage des Kapitalismus. Max Weber analysiert die Voraussetzung des kapitalistischen Fortschritts im 19. und Anfang des 20. Jahrhundert und beschäftigt sich intensiv mit dem okzidentalen Rationalismus. Diese Entzauberung der Welt birgt in sich eine profane Weltanschauung.

Im sozial-politischen Gebiet mit Anlehnung auf der Weber’schen Soziologie wird die Säkularisierung nach drei Grundprinzipien verstanden, zum einen nach der Handlungswahl, wie etwa die Selbstbestimmung des Individuums, zum anderen nach der zunehmenden Spezialisierung durch Rollen, Status und Institutionen und zum anderen nach der Legitimation und der Anerkennung und Institutionalisierung der Veränderung [Siehe: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 8, S. 1151-1152]

Friedrich Gogarten hat den Begriff Säkularismus aus seiner theologischen Sicht geprägt. Man könnte sagen, dass die Begrifflichkeit Gogartens der Grundstein der dialektischen Theologie in der Neuzeit ist. Diese neuzeitliche Auslegung der Säkularisierung sieht in der Säkularisation, die legitimierte profane Welt, aber keinen Gegenstand der Theologie, die die Glaubenslehre als ihre Hauptaufgabe sieht. Die Säkularisierung „wird theologisch legitimiert als Funktion des Autonomieverständnisses der modernen „profanen“ Welt, die sich von der sog. christlichen Kultur emanzipiert hat: Die Befreiung der Welt, die somit „nur“ Welt sein darf, ist gleichzeitig auch Befreiung des Glaubens von der Welt. [ebda. , S. 1143)]

Die Auslegung der Säkularisierung ist ein umfangreiches Gebiet, z. B. der französische Theologe R. Mehl versteht die Säkularisierung als die soziale Befreiung von der Religion im Sinne der „Privatisierung“ der Religion.

Ob wir uns als säkularer Mensch verstehen, oder tief gläubig sind, lässt uns die Diskussion über die säkulare Welt nicht vorbei. Der gemeinsame Nenner unserer Zeit ist jedoch keine privatisierte Religion, sondern allgemein anerkannte Ethik, um uns in unserem Tun und Lassen eine friedliche Gesellschaft zu ermöglichen. Und nicht zuletzt, die Politiker aus aller Color können sich nicht in unserer Zeit hinter ihren religiös-ideologischen Interessen verstecken und aus ihrer letztendlich Privatsphäre eine entzauberte Welt zum in diesem Fall pädagogischen Fesseln zwingen.

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