Religionsunterricht
Über die Religionsfreiheit haben wir diskutiert und jeder Mensch als Staatsbürger in einer Demokratie soll als seine Civil Courage einsehen, die Freiheit des Glaubens der Anderen zu respektieren, zu bewahren und ggf. zu verteidigen, als ob es sich um seine eigene Weltanschauung ginge. Dennoch möchten wir hier weiter untersuchen, ob in Deutschland richtig und angemessen ist, dass der Religionsunterricht in den staatlichen Schulen stattfindet und noch mehr als staatliche Aufgabe angenommen wird.
Dieser Unterricht als ordentliches Fach widerspricht den säkularen Geist, der Trennung Staat und Kirche. Diese schulische Veranstaltung widerspricht auch die Demokratie, denn der Staat darf sich in die Thematik nicht einmischen, die Sache ist ein privates Anliegen. Selbst wenn es den Religionsunterricht geben soll, könnte man fragen, welche Religion, denn der Staat soll doch seine Neutralität aufbewahren. In dessen Folge, weil wir in demokratischen Verhältnissen leben, heißt es der pluralistische Religionsunterricht. Jeder Religion darf auf Kosten des Staates seinen Glauben lehren, und zum Teil da es sich letzten Endes um eine Ideologie geht, propagieren. Dieser Fall widerspricht den eigentlichen Auftrag an dem Staat von den Bürgern.
Die Erfahrung mit dem Volksentscheid in Berlin ist wertvoll um zu untersuchen, was die Bürger sind und was sie wollen. In Berlin sind nur 32% der Bürger Mitglied einer der beiden großen Kirchen. Desinteresse der Bürger zeigt sich an der Wahlbeteiligung mit ca 29,2% der Stimmberechtigten. Die Pro-Religionsunterricht-Gruppe, sogenannte Pro-Reli, hatte mit dieser niedrigen Beteiligung 48,5% der Stimmen gewonnen. Fiktiv hochgerechnet hätten nur 14% aller Stimmberechtigten den Religionsunterricht in den staatlichen Schulen gewählt. Diese Pro-Reli-Gruppe wollte das „Berliner Modell“ kippen. Das „Berliner“ Modell schreibt die Ethik als Pflichtfach von 7. bis 10. Klasse vor und die Religion als freiwillig. Im Grunde handelt es sich nicht direkt um die Religion oder den Religionsunterricht, es geht vielmehr um die Prinzipien der Staatlichkeit. Angenommen dass das Pflichtfach Religion bundesweit abgeschafft wird, sind die Folgen zahlreich, zum großen Teil ein neues Verständnis und aufgeklärte Vorstellung vom Staat und seiner exekutiven Mandat. Man kann säkular sein und gleich sich für die Symbole seiner Konfession auf Kosten von anderen einsetzen. Der pluralistische Ansatz aber führt zu keinem versprechenden Erfolg, denn hier wird wieder der Staat für die private Meinung und kollektiv angenommene Wahrheit beauftragt. Diese Auslegung des Pluralismus verursacht weitere soziale Spannungen, denken wir etwa an den unorganisierten und zum kleinen Teil aber dennoch vorhandenen politisierten Islam, wie will ein säkular moderner Staat diesen pluralistischen Ansatz umsetzen, oder denken Sie an christlichen Sekten. Wollen wir den Staat zu einer religiösen Instanz machen, die Entscheidung über Zulassung der Konfessionen verleihen? Wäre das der Fall, können wir weiter modern sein und bleiben, um die Glaubensfreiheit zu genießen? Kehren wir zurück an einfachste Fragen; die Eltern schicken ihre Kinder in die Schule, um an das in der Menschheit gewonnenen Wissen teilzuhaben, um mit diesem Wissen sich ein besseres Leben zu verdienen, … etc. Niemand auch nicht die Vorfechter des Religionsunterrichts akzeptieren, dass ihre Kinder an einem Unterricht teilnehmen, in dem die Meinung von Anderen als Wahrheit ihren Kindern beigebracht wird. Will jemand den Staat doch so nach seinem Glauben formieren, ist er dann ein religiöser Fundamentalist und daher ein Gegner der Demokratie. Die Niederlage der kirchlichen Gruppe Pro-Reli beweist, dass den Anhängern des Religionsunterrichts primär nicht um die Religion geht, sondern um die Ideologie. Wollen wir unseren Kindern die Werte vermitteln, die uns in einer Gesellschaft zusammenhalten und uns dazu motivieren, miteinander freiheitlich- demokratisch umzugehen, tut diese Aufgabe eigentlich die Ethik. Die Ethik kennt keinen Muselman, Christ, Jude, Buddhist, …, die Ethik kennt den Menschen ohne Rücksicht auf seine Religion, Herkunft, Rasse, Geschlecht, … Die Ethik ist eigentlich pluralistisch, und nicht die Vervielfältigung des Religionsunterrichts durch verschiedene Konfessionen und Orientierungen. Begeht man doch den Weg, den Religionsunterricht in den staatlichen Schulen als ordentliches Fach anzubieten, zeigt die Erfahrung, dass nur christliche Religion angeboten wird, will man aber das demokratische Gesicht nicht verlieren, zwingt sich in die Verleumdung, wie etwa in Hessen wird Muttersprache als Ersatzfach für den Religionsunterricht angeboten, das ist nichts anderes als türkische Sprache, besteht die Bundesrepublik aus Deutschen und Türken?
Der Religionsunterricht ist nicht nur ein Thema unsrer Zeit, sondern auch eine Debatte unter Pädagogen in der Weimarer Republik gewesen. Es bildeten sich zwei Fronten, eine war Gegner des Religionsfaches in den staatlichen Schulen, die andere war dafür mit dem Argument wie etwa, dass es wichtig sei, den Kindern religiöse Elemente beizubringen. In der Verfassung der Weimarer Republik kam daraus § 149 zustande:
§ 149:
„(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach der Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen. Seine Erteilung wird im Rahmen der Schulgesetzgebung geregelt. Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesellschaft unbeschadet des Aufsichtsrechts des Staates erteilt.
(2) Die Erteilung religiösen Unterrichts und die Vornahme kirchlicher Verrichtungen bleibt der Willenserklärung der Lehrer, die Teilnahme an religiösen Unterrichtsfächern und an kirchlichen Feiern und Handlungen der Willenserklärung desjenigen überlassen, der über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen hat.
(3) Die theologischen Fakultäten an den Hochschulen bleiben erhalten.“
Nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus wurde das Reichskonkordat 1933 zwischen Vatikan und NS-Regime unterschrieben, Im Konkordat §21-24 ist der katholische Religionsunterricht ordentliches Schulfach erklärt, in dem die Kinder im Geiste des Christentum erzogen werden müssen. Die katholische Kirche reklamiert, dass diese Vereinbarung vom NS-Regime mehrfach verletzt und verneint wurde.
Außer christlichem Religionsunterricht wird buddhistischen, etwa in Berlin, in Zusammenarbeit mit der Buddhistischen Gesellschaft Berlin e.V. seit etwa 2003 unterrichtet.
Hauptsächlich beziehen sich die Schwierigkeiten dieses pluralistischen Konzepts auf den Islam, denn inhaltlich kann der Islam im Gegenteil anderer Konfessionen nicht einheitlich für den Unterricht manifestiert werden, da kein allgemein anerkannte religiöse Autorität gibt, dazu kommen auch unterschiedliche inner-islamische Konfessionen, die auch zum Teil verfeindet sind.
Das pluralistische Konzept bedeutet Religionsunterricht für alle, das wiederum, dass jedes Kind als Staatbürger das Recht hat, in seinem Glauben in staatlichen Schulen Unterricht zu bekommen. Natürlich müssen diese Religionsgemeinschaften zu dem Staatswesen des Landes loyal sein und die Grundsätze wie etwa Freiheit, Demokratie, Republik, etc anerkennen. Das Deutschland eine föderale Republik ist, haben einzelne Länder ihre eigene Vorgehensweise, eigene Ministerien, Machtbefugnisse. Das ist ein ernst zunehmendes Hindernis auf diesem vermeintlich pluralistischen Weg.
