Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik ist die Schule eine der Aufgaben des Staates: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (GG – Art. 7 Abs. 1) Im ersten Blick scheint das Prinzip logisch zu sein. Dennoch lässt sich hier hinterfragen, was ist mit dem „Staat“ gemeint? … (mehr)
