Schulwesen in der Verfassung

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik ist die Schule eine der Aufgaben des Staates: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (GG – Art. 7 Abs. 1) Im ersten Blick scheint das Prinzip logisch zu sein. Dennoch lässt sich hier hinterfragen, was ist mit dem „Staat“ gemeint?  … (mehr)

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